Behördliche Inbetriebnahme

Anders als in den meisten west-europäischen Staaten, resultiert die Betriebserlaubnis eines Bauobjektes in Russland nicht aus der eigenverantwortlichen Einhaltung entsprechender Regularien während der Bauphase, sondern wird nach einer eingehenden Prüfung durch eine technische Aufsichtsbehörde erteilt. Die, bei Abschluss sämtlicher Bau- und Installationsarbeiten am Objekt durchzuführende „Übereinstimmungsprüfung“ bezieht sich auf das Ergebnis der „Expertise“ und stellt den zweiten Teil des, aus der früheren UdSSR stammenden Kontrollmechanismus dar. Die Prüfung bezieht sich, wie auch die, zum Erlangen einer Baugenehmigung erforderlichen „Expertise“ auf das gesamte Werk, inklusive Produktionsanlagen und gebäudetechnische Systeme. Neben einer vollumfänglichen praktischen Funktionsprüfung, spielt die sorgfältig und formgerecht geführte Baudokumentation eine entscheidende Rolle.

Wird aus irgendwelchen Gründen die Betriebserlaubnis durch die Kontrollbehörde verweigert, darf das Gebäude durch den Bauherrn, auch nicht in Teilen genutzt werden. Genaugenommen ist der Zutritt zum Objekt auf die, zu Bau- und Montagearbeiten, sowie zum Testbetrieb der Anlagen erforderliche Personen zu begrenzen.

Mit Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich umgesetzten Russlandprojekten, sowie Projekten, bei den die GABEC erst bei bereits verweigerter Betriebserlaubnis als Bauherrnvertreter hinzugezogen wurde, arbeitet das GABEC-Team fortlaufend auf die Behördliche Inbetriebnahme hin. Mit dem Weitblick über bauliche Umsetzung und entsprechende Dokumentation können mögliche Probleme bereits in der Planungsphase identifiziert und mit den zuständigen technischen Kontrollbehörden abgestimmt werden.

Mit einer umsetzungsorientierten Bauplanung zur „Expertise“ und einer tadellos geführten Baudokumentation wird die finale „Übereinstimmungsprüfung“ durch die Behörden zu einer Formsache.

Wir sind stolz darauf, dass bis jetzt alle durch GABEC betreute Objekte fristgerecht und ohne Budgetüberschreitung in Betrieb genommen werden konnten. Die Einhaltung in Russland etablierter Abläufe und Projektsteuerung aus einer Hand durch den Bauherrnvertreter hat sich für unsere Kunden mehrfach bezahlt gemacht.

  • Organisation der Funktionstests (Wirkprinzipprüfung)

  • Vorbereitung und Vorabprüfung der Unterlagen zur Abnahme durch russische Behörden

  • Organisation der Abnahmen durch die russischen Behörden (Arbeitskommission)

  • Zusammenstellung und Einholung der Bauunterlagen für staatliche Registrierung und den Eigentumsübergang

  • Mängel- und Restleistungsnachverfolgung